Ein anwendungsorientierter Leitfaden zur Implementierung von Hybrid-DRGs

Die Verlagerung von Leistungen vom stationären in den ambulanten Sektor verspricht nicht nur Kosteneinsparungen, sondern auch eine Entschärfung von Zielkonflikten im Gesundheitswesen [1]. Allerdings hinkt Deutschland bei der Ambulantisierung im Vergleich zu Ländern wie England und Frankreich hinterher [2]. Diese Länder verfügen im Gegensatz zu Deutschland oder der Schweiz über keine sektoral getrennten Vergütungssysteme, sondern vergüten stationäre und ambulante Fälle einheitlich über die Diagnosis Related Groups (DRG). Bislang verfügt Deutschland im Wesentlichen über den Katalog ambulant durchführbarer Operationen (AOP-Katalog), der ambulant durchführbare Operationen festlegt. Diese AOP-Leistungen wurden bisher über den finanziell unattraktiveren Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergütet [3]. Die Struktur dieses Katalogs ähnelt den ambulanten Listen, die in der Schweiz existieren.
Mit den Hybrid-DRGs (H-DRG) plant Deutschland künftig einen sektorengleichen Ansatz zur Förderung der Ambulantisierung. Die H-DRGs vergüten Leistungen aus dem AOP-Katalog identisch, unabhängig von ihrer Erbringungsform [4]. Aufgrund fehlender Umsetzungsvorschläge stellt der Beitrag von Rieder und Schoder (2024) einen anwendungsorientierten Implementierungsansatz für die H-DRGs vor.

Die Entwicklung des Simulationsmodells für die H-DRGs basiert auf den Standardkosten des Instituts für Entgeltsysteme im Krankenhaus (InEK) [5]. Für die Modellentwicklung wurden spezifische Behandlungsfälle ausgewählt, die die Kriterien für eine maximale Verweildauer von 3 Tagen und einen patientenbezogenen Gesamtschweregrad (PCCL) von höchstens 3 erfüllen [6]. Um die potenziellen ambulante Kosten berechnen zu können, wird im Beitrag ein Konzept vorgestellt, bei dem die rein stationären Kosten, wie z. B. die Speiseversorgung, abgegrenzt werden.

Im entwickelten Simulationsmodell werden die H-DRGs in drei Vergütungsstufen und zwei Perioden unterteilt. Die erste Periode, eine Konvergenzphase, fördert die Ambulantisierung durch die Annäherung der H-DRGs an das DRG-Vergütungsniveau. In der zweiten Periode wird die Vergütung in Abhängigkeit vom Ambulantisierungsgrad (AmbuG) abgesenkt. Die drei Vergütungsstufen orientieren sich an Versorgungsleveln der Krankenhausreform und nicht an den PCCL-Werten gemäß § 115f SGB V.

Der Artikel wird in der Februarausgabe der peer-reviewten Fachzeitschrift Thieme Gesundheitsökonomie und Qualitätsmanagement veröffentlicht.

Dieser Beitrag wurde von Lina Rieder, Controllerin Fallkostenkalkulation, Universitätsklinikum Freiburg geschrieben.

(c) Universitätsklinikum Freiburg

Literaturverzeichnis:

  • Noetzel J. Die Zukunft der stationären Versorgung: wie die intersektorale Transformation der Standorte gelingen kann. Wiesbaden: Springer; 2021, DOI: 10.1007/978-3-658-33007-1_11
  • OECD/European Union. Health at a Glance: Europe 2022: State of Health in the EU Cycle. 2022, DOI: 10.1787/507433b0-en
  • AOP-Katalog. Katalog ambulant durchführbarer Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen gemäß § 115b SGB V im Krankenhaus.
  • Manthey J, Lehmann G. Hybrid-DRG – neue Weg im Gesundheitswesen, Wiesbaden: Springer; 2020, DOI: 1007/978-3-658-29015-3_19
  • Institut für Entgeltsysteme im Krankenhaus. DRG-Fallpauschalen (§ 17b KHG) (08.12.2016). Im Internet: https://www.g-drg.de/kalkulation/drg-fallpauschalen-17b-khg; Stand: 30.08.2023
  • Perspektiven einer sektorenübergreifenden Vergütung ärztlicher Leistungen: Vergütungsunterschiede an der Sektorengrenze und Ansatzpunkte zur Entwicklung sektoren-übergreifender Vergütungsformen, Berlin, 2018